Sie müssen eine interne Meldestelle nach dem HinSchG betreiben, wollen dafür aber keine eigene Struktur aufbauen? Wir übernehmen den laufenden Betrieb – mit persönlicher Ansprechpartnerin, sicherer digitaler Infrastruktur und klar strukturiertem Prozess.
Persönliche Betreuung Ihrer Meldestelle
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet viele Unternehmen dazu, eine interne Meldestelle vorzuhalten. Der eigentliche Aufwand entsteht nicht bei der Einrichtung – sondern im laufenden, sorgfältigen Betrieb.
Eine Meldestelle muss dauerhaft erreichbar sein, Meldungen strukturiert erfassen und Fristen zuverlässig einhalten – Tag für Tag.
Hinweise sind sensibel. Sie erfordern einen geschützten Umgang, klare Zuständigkeiten und eine nachvollziehbare Dokumentation.
Wenn Meldungen intern bearbeitet werden, entsteht schnell die Frage nach Unbefangenheit und Distanz zur eigenen Organisation.
Kommunikation mit Hinweisgebenden, Rückfragen, Fristen und Nachverfolgung – das kostet intern dauerhaft Zeit und Aufmerksamkeit.
Sie benennen uns als Ihre ausgelagerte interne Meldestelle. Eingehende Hinweise laufen bei uns auf, werden strukturiert bearbeitet und dokumentiert. Sie behalten den Überblick, ohne selbst eine eigene Struktur aufbauen und betreiben zu müssen.
Wir sind Ihre feste Ansprechpartnerin für dieses Thema – erreichbar, verlässlich und mit einem klar definierten Prozess im Hintergrund.
Verständlich zusammengefasst – ohne Juristendeutsch. Das übernehmen wir für Sie im Rahmen unserer Tätigkeit als ausgelagerte Meldestelle.
Eine sichere digitale Meldemöglichkeit, über die Hinweise jederzeit eingereicht werden können.
Jede Meldung wird geordnet aufgenommen und nachvollziehbar dokumentiert.
Hinweisgebende erhalten eine Rückmeldung über den Eingang ihrer Meldung.
Wir bleiben – soweit möglich und gewünscht – mit Hinweisgebenden im Austausch und klären notwendige Rückfragen.
Eine erste Einordnung der Meldung im Rahmen unserer Tätigkeit als Meldestelle.
Wir behalten die relevanten Rückmeldefristen im Blick und halten sie nach.
Eine strukturierte Rückmeldung innerhalb des vorgesehenen Rahmens.
Erforderliche Folgemaßnahmen stimmen wir strukturiert mit Ihnen ab.
Der Bearbeitungsverlauf wird sauber und geschützt dokumentiert.
Die technische Meldestellen-Software eines spezialisierten Anbieters bildet die sichere Infrastruktur. Der eigentliche Wert entsteht durch die persönliche Betreuung, den klaren Ablauf und die Menschen, die Ihre Meldestelle tatsächlich betreiben.
Ein Hinweis geht über die sichere digitale Meldemöglichkeit bei uns ein.
Wir erfassen die Meldung strukturiert und bestätigen den Eingang.
Erste fachliche Einordnung und – soweit möglich – Austausch mit der hinweisgebenden Person.
Erforderliche nächste Schritte koordinieren wir strukturiert mit Ihrem Unternehmen.
Die hinweisgebende Person erhält innerhalb des vorgesehenen Rahmens eine Rückmeldung.
Damit Ihre Meldestelle vom ersten Tag an sauber läuft, begleiten wir die Einrichtung mit einem standardisierten Onboarding.
Kein „ab“-Preis-Spiel, keine Jahresvorkasse, keine versteckten Kosten. Sie zahlen einen transparenten monatlichen Festpreis – im kostenlosen Erstgespräch klar auf Ihr Unternehmen abgestimmt.
Nach Unternehmensgröße – ohne Jahresvorkasse, ohne versteckte Kosten.
Ihr individueller Festpreis wird im kostenlosen Erstgespräch transparent auf Ihre Unternehmensgröße abgestimmt – monatlich zahlbar, jederzeit planbar.
Sie müssen intern keine Meldestelle aufbauen, schulen und dauerhaft besetzen.
Wir übernehmen den laufenden Ablauf – Sie werden nur eingebunden, wo es wirklich nötig ist.
Ein klar definierter, wiederholbarer Ablauf statt Einzelfall-Improvisation.
Eine externe Stelle schafft Abstand zur eigenen Organisation und stärkt das Vertrauen.
Ein monatlicher Festpreis statt schwer kalkulierbarem internem Aufwand.
Eine feste Ansprechpartnerin, die Ihr Anliegen kennt und begleitet.
Worauf Geschäftsführung, HR und Compliance bei einer Meldestelle besonders achten – und was Sie bei uns bekommen.
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, Datenverarbeitung DSGVO-konform und Hosting in der EU.
Jede Meldung bleibt vertraulich und ist technisch wie organisatorisch sauber vom Rest getrennt.
Auch Hinweise über Geschäftsführung oder Inhaber laufen über eine unabhängige externe Stelle – mit eigenem, unbefangenem Weg.
Feste Ansprechpartnerin mit geregelter Vertretung – Fristen werden auch bei Urlaub oder Krankheit sicher eingehalten.
Digital rund um die Uhr – auf Wunsch auch telefonisch, per Sprachnachricht oder im persönlichen Gespräch.
Nachvollziehbare Dokumentation, fristgerechte Löschung und Export der Verfahrensdokumentation je Mandant.
Das Angebot richtet sich an Unternehmen in Deutschland, insbesondere an KMU ab 50 Beschäftigten, die eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz vorhalten und deren Betrieb auslagern möchten – etwa an Geschäftsführung, Inhaber sowie HR-, Compliance- oder Datenschutzverantwortliche.
Ja. Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen eine eigene interne Meldestelle vorhalten – den laufenden Betrieb dürfen sie dennoch an einen externen Dienstleister wie uns auslagern. Für Unternehmensgruppen mit mehreren Gesellschaften lässt sich der Betrieb gebündelt und dennoch gesellschaftsscharf getrennt organisieren.
Sie zahlen einen transparenten monatlichen Festpreis, der sich nach der Größe Ihres Unternehmens richtet – monatlich zahlbar, ohne Jahresvorkasse und ohne versteckte Kosten. Ihr konkretes, unverbindliches Angebot erhalten Sie im kostenlosen Erstgespräch.
Eingehende Hinweise werden strukturiert erfasst, der Eingang wird bestätigt und die Meldung im Rahmen unserer Tätigkeit fachlich erst eingeordnet. Soweit möglich stehen wir mit der hinweisgebenden Person im Austausch, koordinieren erforderliche Folgemaßnahmen mit Ihrem Unternehmen und geben innerhalb des vorgesehenen Rahmens eine Rückmeldung.
Meldungen laufen über eine sichere, spezialisierte digitale Infrastruktur mit streng getrennten, geschützten Datenräumen und werden vertraulich behandelt. Die Daten werden DSGVO-konform in der EU gehostet. Der Bearbeitungsverlauf wird geschützt und nachvollziehbar dokumentiert. Als externe Stelle schaffen wir zusätzlich Abstand zur eigenen Organisation.
Für die Zusammenarbeit schließen wir mit Ihrem Unternehmen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Die Meldedaten werden DSGVO-konform in der EU gehostet und je Mandant strikt voneinander getrennt gehalten. Aufbewahrung, Löschfristen und der Export der Verfahrensdokumentation werden nachvollziehbar geregelt.
Damit eine Meldestelle ihren Zweck erfüllt, sollten die Beschäftigten wissen, dass es sie gibt und wie sie erreichbar ist. Genau dafür stellen wir im Onboarding Kommunikationsmaterial, Informationen für Intranet und Aushang sowie einen QR-Code bzw. direkten Zugang bereit – auf Wunsch ergänzt durch einen kurzen Info-Call.
Wir betreiben die Meldestelle: Wir nehmen Hinweise entgegen, prüfen sie fachlich erst ein und koordinieren erforderliche Folgemaßnahmen mit Ihrem Unternehmen. Eine umfassende arbeits- oder strafrechtliche Untersuchung sowie individuelle Rechtsberatung gehören ausdrücklich nicht zum Leistungsumfang – die weitergehende Aufklärung liegt beim Unternehmen bzw. bei von ihm hinzugezogenen Fachleuten.
Neben der digitalen Meldemöglichkeit lässt sich auch ein persönlicher Weg vorsehen – etwa ein telefonisches Gespräch oder eine Sprachnachricht. Auf Wunsch der hinweisgebenden Person ist zudem eine persönliche Zusammenkunft möglich. Welche Kanäle konkret sinnvoll und umsetzbar sind, klären wir gemeinsam im Erstgespräch und beim Onboarding.
Bei komplexen Sachverhalten sorgen wir für eine strukturierte Erfassung und Dokumentation und koordinieren die nächsten Schritte eng mit Ihnen. Wo darüber hinaus spezialisierte juristische Expertise erforderlich ist, kann diese – etwa über eine Zusammenarbeit mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten – hinzugezogen werden.
Sie überlegen, ob eine ausgelagerte Meldestelle zu Ihrem Unternehmen passt? In einem kurzen Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage und wie ein Betrieb konkret aussehen könnte – ganz ohne Verpflichtung.